Zu den Leserbriefen „Migration zwischen Geld und Messerverbot“ (Leserbriefseiten):
Der Aufschrei von Frau Nun über den Artikel von Herrn Anastasiadis in Bezug auf „Schutzsuchende“ ist für mich in keiner Weise nachvollziehbar. Mit diesem Kommentar hat der Autor bestimmt nicht von alten Menschen aus der Ukraine gesprochen, die wir in jeder erdenklichen Weise unterstützen. Natürlich hat sich dieser Attentäter, nachdem er seine Abschiebung erfolgreich verhinderte, bei uns so sicher und wohl gefüllt, dass er in aller Ruhe diese Bluttat planen und ausführen konnte. Das Messer hat er sich bestimmt von dem wenigen Geld, das er als Asylant bekommt, geleistet – nach seiner Ansicht bestimmt eine gute Geldanlage – und musste dafür nicht hungern.
In keinem anderen Land bekommen diese Menschen diese Unterstützung wie bei uns, darum sind wir die Nummer eins auf der Liste. Es gibt viele Bürger, die mit genauso wenig auskommen müssen, obwohl sie ihr ganzes Leben gearbeitet haben. Sie würden auch Hilfe brauchen. Leider reicht der „Luxus“ dafür nicht mehr.
Der Anwalt für den Attentäter wird ja von der Allgemeinheit, wie in dem Brief hingewiesen, bezahlt. Nach einer Verurteilung muss er auch nicht hungern. In seinem Land gibt es bei Mord die Todesstrafe, ohne Anwalt! Ich möchte mir nicht vorstellen müssen, wie die Angehörigen dieser grauenhaften Tat zu diesem Thema stehen.
Wir können nur hoffen, dass wir nie so etwas erleben müssen, und sollten daher manche Aussage besser überdenken. Noch kurz etwas zu einem Bericht, der zu denken gibt. Menschen, die aus ihrem Land geflüchtet sind, umgehen den Deutschen Staat, um in dasselbe Land zu fliegen und Urlaub zu machen. Mit dem wenigen Geld! Das Ticket kann man bestimmt nicht bei Ryan Air für ein paar Euro buchen.
Karin Reynolds
Kolbermoor
Was Herr Anastasiadis in seinem Kommentar vom 30. August schreibt, kann man unter dem Begriff Presse- und Meinungsfreiheit zusammenfassen. Diese Grundwerte der Demokratie scheinen für Sie, Frau Ruth Nun, aber nicht von Bedeutung zu sein. Nur eine Sicht der Dinge scheint für Sie maßgeblich, nämlich die von Rot/Grün, was wohl heißt: Eine seriöse Zeitung hat sich gefälligst daran zu halten. Irgendwie erinnert mich das an die DDR. Die Parteihymne der SED begann mit den Worten: „Die Partei, die Partei hat immer recht …“ Was Ihr Verständnis für die Motive des Messerstechers von Solingen betrifft (der „Arme“ musste von Bürgergeld leben), hierzu noch eine Frage: Warum hat noch kein Ukrainer eine solche Tat begangen? Diese müssen doch auch von Bürgergeld leben!
Irmgard Irro
Feldkirchen-Westerham
Ich muss Frau Nun in vollem Umfang Recht geben. Herr Anastasiadis ist in letzter Zeit immer mehr zu einer „Hetze“ gegen die Migrationspolitik der Bundesregierung übergegangen und bedient dabei gewollt oder ungewollt die Interessen der populistischen und extremen Parteien BSW und AfD. Er begründet dies mit dem sogenannten „Volkswillen“, erwähnt aber – natürlich – nur nebenbei die erhebliche rechtliche Problematik einer verschärften Asylpolitik.
So wäre eine Abschaffung des individuellen Rechts auf Asyl nach herrschender Meinung ein klarer Verstoß gegen das Europa- und Völkerrecht (vergleiche OVB vom 7. Februar 2024 zu Artikel 16 GG). Auch die nunmehr beabsichtigte Zurückweisung von Asylsuchenden an den Grenzen ist rechtlich höchst umstritten, nach Meinung von Gerald Knaus nach EU-Recht unmöglich (ZDF-Morgenmagazin vom 3. September 2024).
Das alles scheint Herrn Anastasiadis überhaupt nicht zu interessieren, widerspricht es doch dem von ihm so gerne zitierten „Volkswillen“. Auf den haben sich im Übrigen früher schon ganz andere berufen, die wir uns sicher nicht zum Vorbild nehmen sollten. Vielleicht wäre es angebracht, wenn auch das OVB sich mehr darum bemühen würde, den Bürgern die Rechtslage zu erklären und nicht populistischen Forderungen, leider auch aus der CDU/CSU, nachzugeben.
Martin Stemberger
Rosenheim
Es ist dringend geboten, sich an die große Bedeutung des Asylrechts zu erinnern, das im Artikel 16a, Absatz 1 des Grundgesetzes festgeschrieben ist und unmittelbar aus den Erfahrungen mit der nationalsozialistischen Diktatur und den mit ihr verbundenen Flüchtlingsbewegungen hervorgegangen ist. Viele Deutsche waren unter ihnen.
Erstmals schrieben die Vereinten Nationen 1948 ein individuelles Asylrecht in der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ fest. 1951 wurde dann das Asylrecht von der „Genfer Flüchtlingskonferenz“ verabschiedet. Aber immer wieder wird das Asylrecht angegriffen und ausgehöhlt, so in besonderem Maße 1993 und 2015. Doch es geht um mehr. Denn seit Jahren schüren vor allem die AfD und ihre Anhänger die Angst vor allem Fremden und drängen auf intensivere Abschiebungen und ein Schließen der Grenzen für alle Flüchtlinge. Aktuell gelingt es der AfD aufgrund ihrer Wahlerfolge, sowohl die Oppositionsparteien als sogar die Regierungskoalition vor sich herzutreiben und diese zu veranlassen, die Möglichkeiten für Flüchtlinge, nach Deutschland zu kommen, weiter einzuengen. Auf diesem opportunistischen Weg wird man aber sich sicher keine Wählerstimmen zurückholen können.
Zudem dürfen wir uns grundsätzlich unserer politischen Verantwortung den Flüchtlingen gegenüber nicht entziehen. Denn wer aus wirtschaftlicher Not und wegen klimabedingter Verschlechterungen flüchten muss, hat letztlich damit politische Gründe, die die Industrieländer wesentlich mitzuverantworten haben.
Und wie unmenschlich ist es zudem, diese Menschen ertrinken zu lassen oder die Grenzen zu schließen sowie die wieder zurückzuschicken, die den langen Weg hierher endlich geschafft haben! Humanismus und Menschenliebe haben andere Gesichter!
Andreas Salomon
Rosenheim