Zum Bericht „Gauck gegen AfD-Verbot“ (Titelseite):
Eine Partei gehört nicht verboten, wenn sie 30 Prozent der Stimmen erreicht. Eine Partei gehört verboten, wenn sie sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung wendet. Es ist also legitim und geboten eine „gesichert-rechtsextreme“ Parte
Dieser Artikel (ID: 2149971) ist am 12.10.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 10), Wasserburger Zeitung (Seite 10), Mangfall-Bote (Seite 10), Chiemgau-Zeitung (Seite 10), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 10), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 10), Neumarkter Anzeiger (Seite 10).