Parteiverbot nicht von Stimmenanteil abhängig

von Redaktion

Zum Bericht „Gauck gegen AfD-Verbot“ (Titelseite):

Eine Partei gehört nicht verboten, wenn sie 30 Prozent der Stimmen erreicht. Eine Partei gehört verboten, wenn sie sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung wendet. Es ist also legitim und geboten eine „gesichert-rechtsextreme“ Partei auf ihre Verfassungstreue zu prüfen. Der Antrag kommt eigentlich viel zu spät. Die NSDAP hat bei der Reichstagswahl am 5. März 1933 43,9 Prozent der Stimmen erhalten. Aber niemand (außer wahrscheinlich Vertreter der AfD) wird behaupten, dass die NSDAP eine Partei auf Basis der freiheitlich-demokratischen Grundordnung war.

Hans Winhart

Ostermünchen

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