Zum Kommentar „Ein Verbot löst die Probleme nicht“ (Politikteil) und zum Leserbrief „Parteiverbot nicht von Stimmenanteil abhängig“ (Leserbriefseiten):
Gerichte sagen, die AfD ist gesichert rechtsradikal, nicht nur Verdachtsfall. Wenn man die Nazi-Forderungen etlicher AfD-Oberen und vieler AfD-Wähler hört, ist alles klar. Sobald die AfD regiert, wahrscheinlich bald, wird Demokratie abgeschafft und für ein Verbot ist es zu spät! Weil die NSDAP 1931 nicht verboten wurde, wurden 60 Millionen Menschen ermordet und die größte Katastrophe der ganzen Menschheitsgeschichte geschah!
Obwohl die illegalen Einwanderungen stark zurückgehen und die Rückführungen steigen, bekommt die AfD die höchsten Prozente, besonderes der Faschist Höcke. Das sind keine Protestwähler mehr, denn wenn man den AfD-Demonstranten auf der Straße zuhört und mit ihnen versucht, zu diskutieren, stellt man fest, dass die meisten von ihnen den Faschismus tatsächlich wollen. Was kommt, wenn die AfD regiert: Umwelt, Klima und regenerative Energien werden zerstört; Kohle, AKW und Atomwaffen werden gebaut; Militärausgaben mindestens acht Prozent; EU-Austritt und damit der Zusammenbruch der deutschen Wirtschaft, der Infrastruktur und des Gesundheitswesens, weil Ausländer in die Remigration müssen. Frauen, die abtreiben, kommen ins Zuchthaus und auch alle LGBTQ.
Medien werden gleichgeschaltet und die jetzigen öffentlichen Sender abgeschaltet und dann gibt es nur noch eine Meinung. Bald wird die AfD die Ostgebiete zurückverlangen und sich dann holen und das macht den Dritten Weltkrieg wahrscheinlich. Im Moment ist die AfD noch auf „russisch“, weil Putin sie mitfinanziert. Es geht jetzt um „sein oder nicht sein“, ob die Demokratie wehrhaft ist oder selbstzerstörerisch wie 1933.
Martin Cretnik
Prien
Der Leserbriefschreiber Hans Winhart vertritt die Ansicht, wonach eine politische Partei „verboten gehöre, wenn diese sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung wende“. Es sei deshalb legitim und geboten, eine „gesichert rechtsextreme Partei“ auf ihre Verfassungstreue zu prüfen. Dazu gehöre die AfD. Im Nachsatz stellt der Einsender die AfD – zumindest indirekt – auf eine Stufe mit der NSDAP vom Jahr 1933. Eine absolute Unverschämtheit. Herr Winhart „plappert“ hier einfach politische Losungen der – sogenannten – „etablierten Parteien“ nach, ohne die angebliche Verfassungsfeindlichkeit der AfD auch nur ansatzweise zu begründen. Eigentlich ist es ja so, dass es angezeigt wäre, die – sogenannten – „etablierten Parteien“ einer verfassungsmäßigen Überprüfung zu unterziehen.
Schließlich verweigern diese – und dies seit Jahren – einer Partei, die teilweise eine Wählerzustimmung von über 30 Prozent genießt, die nach Recht, Gesetz und parlamentarischem Brauch zustehenden Vizepräsidentenposten und Ausschussvorsitze in Bundestag und den Landtagen, versuchen nachhaltig, die AfD von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen und verweigern der AfD die finanzielle Unterstützung einer parteinahen Stiftung. Ein Skandal.
Die Einschätzung verschiedener Verfassungsschutzämter, wonach es sich bei der Partei AfD um eine „gesichert rechtsextreme Gruppierung“ handle, überzeugt nicht einmal ansatzweise. Zumal jeder unbefangene Zeitzeuge weiß, dass die Behördenleiter dieser Ämter von den – sogenannten – „demokratischen Parteien“ nach Parteienproporz eingesetzt werden. Politische Unabhängigkeit darf man sich von solchen Behördenleitern sicherlich nicht erwarten.
Peter Staudenhöchtl
Söchtenau