Menschenrechtein den Vordergrund

von Redaktion

Zum Bericht „Bewohner geschubst und eingesperrt?“ über Vorwürfe einer Ex-Mitarbeiterin der Stiftung Attl (Regionalteil):

Respekt der Mitarbeiterin, die sich öffentlich gegen Missstände eines Heimbewohners in der Stiftung Attl einsetzt. Verantwortliche der Stiftung begrüßen Beschwerden und heben ihr Beschwerdemanagement hervor. Den Vorfällen wurde nachgegangen, alles andere unterliege dem Datenschutz, wie sie ausführen. Wie hier die Mitarbeitervertretung als Anlaufstelle für Missbrauch wirksam und zielführend zuständig sein soll, erscheint mir völlig abwegig. Es müsse immer unterschieden werden ob Vorfälle wegen Überforderung oder absichtlich erfolgten, so die Verantwortlichen. Ich meine: Es müssen immer die Menschenrechte der Schutzbefohlenen und deren Wohlergehen essenziell im Vordergrund stehen! Das Einsperren auf der Toilette zur Maßregelung, entgegen dem Willen des Betreuten (schreit, schlägt gegen Türe) hätte sofort abgestellt werden müssen! Hier steht Freiheitsberaubung im Raum, wo sofort die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden müsste. Wenn auffällt, dass der Bewohner sein Zimmer bei Anwesenheit der Gruppenleitung kaum noch verlässt, ist dies ein Alarmzeichen. Diese wäre zum Wohle des Bewohners sofort herrauszunehmen, was nicht geschah. Selbstverständlich wäre es auch, unverzüglich den rechtlichen Betreuer einzubeziehen, welcher sich nur dann pflichtgemäß und unverzüglich für die Rechte seines Betreuten einsetzen könnte. Ein Einschreiten der Verantwortlichen zum Wohle des Schutzbefohlenen ist hier nicht erkennbar!

Franz Kurzmeier

Gars

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