Zum Bericht „Nebel: Nicht auf den Automat verlassen“ (Geld & Markt):
Alle in Deutschland nach 2011 hergestellten Fahrzeuge müssen mit Tagfahrlicht ausgestattet sein, verlangt die Straßenverkehrsordnung (STVO). Bei jeder Fahrt bei Taglicht ist diese Frontbeleuchtung aktiv. Nach der STVO aber müssen die Heckleuchten ausgeschaltet bleiben, ein Sicherheitsrisiko, wie ich meine. Die Begründung für die nicht aktiven Heckleuchten ist die Energieeinsparung. Die Heckleuchten, ausgestattet mit normalen Glühbirnen, verbrauchen 30 Watt. Fast alle heutigen Fahrzeuge sind mit LED-Heckleuchten ausgestattet, diese verbrauchen höchstens zehn Watt. Der daraus resultierende Mehrverbrauch an Kraftstoff ist faktisch nicht messbar. Fast alle heutigen Fahrzeuge sind zusätzlich mit einem Lichtautomat ausgestattet. Der dafür notwendige LDR-Sensor (Light Dependent Resistor) erkennt nur Dunkelheit, keine schlechte Sicht, verursacht durch Nebel oder Regen. Das Abblendlicht sowie die Heckleuchten werden also nicht verspätet aktiviert, wie in dem Artikel ausgesagt wird, sondern überhaupt nicht. So kommt es, dass viele Fahrzeuge bei Taglichtzeiten im dichten Nebel ohne Heckbeleuchtung fahren, weil die Fachzeugnutzenden sich auf den Lichtautomat verlassen.
Wer effektiv Kraftstoff sparen möchte, sollte mit den stromfressenden Verbrauchern, Sitzheizung pro Sitz 100 Watt, Heckscheiben, Lenkradheizung, ebenfalls jeweils 100 Watt, sparsam umgehen. Übrigens: Ausländische Fahrzeughersteller, Beispiel Volvo und Peugeot, scheinen nicht dieser fragwürdigen STVO zu unterliegen, die Heckleuchten sind immer aktiv. Fazit: Kein positiver Effekt für den Umweltschutz, dafür aber ein erhöhtes Sicherheitsrisiko. Was sich der Gesetzgeber bei dieser Auslegung der STVO gedacht hat, erschließt sich mir nicht.
Jürgen Breuer
Heldenstein