Fahrbahnen sind keine Parkbahnen

von Redaktion

Zur Berichterstattung über die Debatte um Parkraum in Innenstädten (Politikteil):

Das Abstellen von Pkw und Anhängern auf öffentlichen Straßen nimmt derart überhand, dass es oft kein Durchkommen mehr gibt. Dramatisch wird es bei Rettungseinsätzen mit Feuerwehrfahrzeugen. Sollte ein Mensch aufgrund einer zugeparkten Straße nicht rechtzeitig gerettet werden können, möchte ich nicht in der Haut des Fahrzeugbesitzers stecken, der sein Auto so parkt, dass die Rettungskräfte nicht an den Unfallort kommen. Besitzer von Pkw, die ihr Auto auf öffentlichen Straßen parken, weil ihre Garage oder ihr Carport mit Hausrat vollgestellt ist, sollte man meiner Meinung nach die Kfz-Steuer um den Betrag erhöhen, die der Jahresmiete einer Garage entspricht.

Es ist ungerecht, dass Steuerzahler, die ihr Hab und Gut auf ihrem – oder auf dem von ihnen gemieteten Flächen – lagern, gegenüber Autobesitzern, die ihr Eigentum auf öffentlichem Grund lagern benachteiligt werden, indem sie im Straßenverkehr durch parkende Fahrzeuge behindert werden. Ich bringe immer wieder das Beispiel, wenn jemand sich einen Schrank kauft und dann feststellt, dass dieser in seiner Wohnung keinen Platz hat. Der stellt das Möbel doch auch nicht einfach ins Treppenhaus. Die anderen Mieter würden sich beschweren. Auszug aus Wikipedia: „In Japan muss bei der Anmeldung eines Fahrzeugs ein Stellplatznachweis erbracht werden. Nur in bestimmten ländlichen Regionen besteht diese Pflicht nicht. Der Verwaltungsakt kostet eine Gebühr.“

Fahrbahnen sollten nur zum vorübergehenden Parken, auf gekennzeichneten Flächen, zum Be- und Entladen, sowie Besuchern von Anwohnern zugelassen werden. Anwohnern selbst sollte das Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund untersagt sein.

Werner Gmeiner

Kolbermoor

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