Zum Leserbrief „Diskussion um ein AfD-Verbot ist substanzlos“ (Leserbriefseite):
Der Gebrauch von Anführungszeichen ist eine einfache Methode, Sachkompetenz zu suggerieren. Begriffe, wie Verfassungsexperte, autoritärer Populismus, Verbotsantrag etc. sind damit automatisch diskreditiert, eine inhaltliche Stellungnahme nicht mehr notwendig und alles weitere „konkludent“. Wer das nicht erkennt, ist „niederträchtig und schäbig“. (Man möge mir verzeihen. Jetzt gebrauche ich doch selbst Anführungszeichen, aber doch nur, um Zitate zu kennzeichnen).
Entgegen anderslautenden Behauptungen habe ich in meinen Leserbriefen keine Parteien erwähnt! Frage: Wer hat hier Angst vorm Bundesverfassungsgericht?
Hans Winhart
Ostermünchen