Weiterverbreitungvon Unwahrheiten

von Redaktion

Zum Bericht „Der Aufstieg der Rechtsextremen“ (Jahresrückblick 2024):

Mit großer Verwunderung las ich den Artikel über „den Aufstieg des Rechtsextremismus“: Ihr Autor wiederholt Aussagen bei denen der Urheber, das „Recherche Netzwerk Correctiv“ gerichtlich erwirkte Unterlassungserklärungen unterschreiben musste.

Kein Geheimtreffen, keine Neonazis anwesend (Herrn Sellner kann man als österreichischen rechten Aktivisten bezeichnen), keine Besprechung der Vertreibung Millionen auch deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund, sondern Forderung nach strikter Anwendung geltenden Rechts zur Remigration von illegal in Deutschland befindlichen Personen. Es ist den tatsächlichen Problemen unseres Landes bezüglich unkontrollierter Einwanderung nicht dienlich, solche Unwahrheiten weiterzuverbreiten – obwohl gerichtlich untersagt. Auch die Anspielung auf wahrscheinlich frei erfundene Angriffe gegen die zwei Europaabgeordneten der AfD, Krah und Bystron, schlagen in die gleiche Kerbe: Das Prinzip der Vorverurteilung wurde bemüht. Juristisch hat sich bei diesen Vorwürfen bisher nichts, aber auch gar nichts, ergeben.

Anstelle das Narrativ des „gesichert rechtsextrem“ zu bemühen, wäre es für die Leser viel interessanter, auf die Recherche von Apollo News vom 10. und 11. Dezember 2024 bezüglich des Zustandekommens dieser Einschätzung hinzuweisen und die spezielle Rolle des Herrn Stefan Kramer, Leiter des thüringischen Verfassungsschutzes zu beleuchten.

Fritz Kreutz

Stephanskirchen

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