Zum Bericht „Abtreibungsreform vorerst gescheitert“ (Politikteil):
Die Liberalisierung der Abtreibung konnte als letzte Amtshandlung der Ampelparteien nicht durchgesetzt werden. Vor allem die Bedenken des Bundesverfassungsgerichts waren wohl dafür verantwortlich. Das Leben gilt von der Zeugung an als schützenswert und es darf nur in äußersten Notfällen durch eine Abtreibung beendet werden. Diese Notfälle müssen aber auch aus der Sicht von Nichtbetroffenen klar als solche erkannt werden. Bei einer grundsätzlichen Legalisierung der Abtreibung wäre das nicht möglich.
Die Mitinitiatorin des Antrages, Abtreibungen in den ersten drei Monaten zu erlauben, Carmen Wegge, behauptet folgendes: „Ohne positive Signale von der Union und der FDP riskiere man eine Zufallsmehrheit mit Stimmen der AfD. Diese rote Linie überschreiten wir nicht.“
Diese Behauptung ist falsch. Denn mit einer Zustimmung der AfD hätte keinesfalls gerechnet werden können. Denn die AfD ist die einzige Partei, die den Schutz des ungeborenen Lebens sogar noch verstärken würde. Den schwarzen Peter, Abtreibungen in den ersten drei Monaten grundsätzlich zu erlauben, kann man also den Blauen wirklich nicht zuschieben.
Hildegard Sochatzy
Kirchdorf
Niemand sollte eine ungewollt schwangere Frau anklagen oder verurteilen. Hier ist eher Beistand und Hilfe angesagt. Aber ein Leben gilt als Leben von dem Augenblick an, da es lebt, und bis zu dem Augenblick, da es aufhört zu leben. Was für uns wie eine schleimige Masse aussieht, ist schon ein fertiger Mensch. Vom Tag der Zeugung steht fest, ob es ein Junge oder ein Mädchen werden wird; und welche körperlichen Eigenschaften dieser Mensch mit auf die Welt bringt.
Die Frage stellt sich, warum wir Menschen ein Gewissen haben? Sollte es uns nicht vor falschen Entscheidungen schützen? Eine telemedizinische Abtreibung durch Medikamente ist auch eine Tötung eines Menschen.
Viele Frauen leiden unter psychischen Problemen, nachdem sie abgetrieben haben. Ihnen sei gesagt: Es gibt Vergebung bei Gott!
Christine Geisberger
Haiden