Versagen bei der Plakatverordnung

von Redaktion

Zum Einsatz der Wahlplakate der Parteien (Regionalteil):

Die Stadt Mühldorf hat mit ihrer laschen Handhabung der Plakatverordnung während der Wahl ein trauriges Beispiel für mangelnde Durchsetzungsfähigkeit geliefert. Schon in den ersten Tagen der Wahlkampagne wurden die Regeln missachtet: Plakate aus Kunststoff wurden aufgehängt, obwohl diese, laut Verordnung, in Mühldorf gar nicht erlaubt sind. Zahlreiche Plakate wurden wieder viel zu hoch angebracht. Trotz Hinweisen darauf, dass diese Verordnung bereits bei der letzten Landtagswahl galt und damals schon von denselben Parteien ignoriert wurde, blieb die Reaktion der Stadt weitgehend aus. Statt konsequent durchzugreifen, ließ man die Verstöße weiter bestehen – ein Verhalten, das offenbar als Einladung verstanden wurde. In den letzten Tagen wurde die Stadt schließlich mit weiteren Plakaten regelrecht überflutet, als gäbe es gar keine Verordnung. Warum erlässt die Stadt überhaupt Regeln, wenn sie nicht durchgesetzt werden? Diese Untätigkeit untergräbt nicht nur die Glaubwürdigkeit der Verwaltung, sondern schafft auch eine Ungleichbehandlung gegenüber jenen, die sich an die Vorschriften halten. Wenn Regeln nicht durchgesetzt werden, verlieren sie ihre Wirkung – und mit ihnen die Glaubwürdigkeit der Stadtverwaltung.

Bernhard Suttner

Mühldorf

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