Zur Berichterstattung über das Scheitern des BSW an der Fünf-Prozent-Hürde (Politikteil):
Mit einem vorläufigen Scheitern der BSW ist wieder die Problematik der grundrechtswidrigen Fünf-Prozent-Sperrklausel offenkundig geworden. Immerhin wurden damit neben den Stimmen für die FDP und anderer kleinen Parteien fast acht Millionen Wählerstimmen missbraucht, die jetzt den Parteien zugutekommen, die man eigentlich nicht wollte. Auch wenn laut Grundgesetz keine Person wegen ihrer politischen Einstellung benachteiligt werden darf und freie und gleiche Wahlen gewährleistet sein müssen, hat die Sperrklausel schon immer zu Unrecht kleine Parteien wie ihre Wähler grob benachteiligt. Diese grundrechtswidrige Hürde haben nicht, wie viele immer noch meinen, die Gründerväter des Grundgesetzes geschaffen. Sie kam 1952 über die damals mächtigen Parteien mit kurzsichtigen Argumenten, wie leichtere Regierungsbildung, locker ins Bundeswahlgesetz. Ein Vielparteienchaos, was oft in Anlehnung an die Weimarer Republik genannt wird, ist unsachlich, weil es damals keine entsprechenden gesetzlichen Sicherungen gab, wie wir sie jetzt im Grundgesetz, Artikel 21, vorfinden. Auf kommunaler wie auf europäischer Ebene ist das Fallen von Sperrklauseln längst ein Erfolg. Viele kleinste Parteien, die immer wieder den Wahlzettel unnötig vergrößern, sind oft fehl am Platz, weil sie die Voraussetzungen nach dem Parteiengesetz nicht erfüllen. Noch lässt man für Wahlen fast alles zu, um wohl auch so die Notwendigkeit der Fünf-Prozent-Sperrklausel rechtfertigen zu können. Die etablierten Parteien werden ihre Privilegien nicht aufgeben, solange das Wahlvolk demütig bei einem höchst undemokratischen Schauspiel mitmacht. Von gleichen wie freien Wahlen kann man nicht sprechen, wenn man aus Angst vor der verlorenen Stimme, gar nicht oder nur eine Ersatzlösung wählt.
Simon Kirschner
Gaimersheim