Zum Kommentar „Strafzettel übers Internet“ (Politikteil):
Der Autor sagt, dass es wichtiger sei, Fehlverhalten zu tolerieren, nur weil dieses nicht „ordnungsgemäß“ erfasst würde, und verunglimpft die Meldung des Vergehens mit dem Begriff des Petzens. Es geht darum, dass Falschparker bestraft werden müssen. Darum dient es der Ordnung und Rechtssicherheit, wenn die Erfassung bestimmter Tatbestände auch für Privatpersonen gilt, die nicht nur etwa Einbrüche, sondern auch Verkehrsvergehen melden. Schließlich werden die Täter in flagranti erwischt.
Hier zu argumentieren, dass das nur über die „Obrigkeit“ passieren darf, heißt doch nichts anderes, als einen zusätzlichen gewaltigen Bürokratie- und Beamtenapparat zu unterhalten. Anzeigen von Privatpersonen vermeiden das. Der Datenschutz kann dafür kein Hindernis sein. Wegen einer unguten Atmosphäre zwischen Nachbarn zugunsten der Falschparker zu argumentieren und dann noch von einem verschämten Klima des gegenseitigen Misstrauens zu sprechen, halte ich für überzogen. Vielmehr schafft es eine wesentlich schlechtere Atmosphäre, wenn Verkehrsvergehen nicht geahndet werden können, weil die Kapazitäten fehlen. Die Braven werden so verlacht. Gerade deswegen sollen Privatpersonen mit eingebunden werden. Es geht eben nicht ums Petzen, sondern um Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr.
In einem Punkt gebe ich dem Autor recht. Gäbe es genug Stellflächen, müsste niemand falsch parken. Deshalb ist es schlicht ein Skandal, dass sich Grundbesitzer über Ablösesummen von der Verpflichtung zum Ausweis von Stellflächen freikaufen dürfen, um dann ihren eigenen Wagen auf öffentlichem Platz zu parken.
Manfred Becker
Bad Aibling