Zum täglichen Fernseh-Programm (TV-Seiten):
Der Rundfunkrat soll laut Staatsvertrag auch die Rundfunk- und Fernsehprogramme überwachen. Obwohl neben der Politik alle gesellschaftsabbildenden Institutionen dort vertreten sind, fragt man sich, ob er seinen Auftrag erfüllt. In einer Programmzeitschrift standen kürzlich auf einer einzigen Seite neun Krimis insgesamt zwölf Angeboten gegenüber. Ungeachtet aller anderen Themen versagt der Rat bei seiner wesentlichsten Aufgabe. Wenn sich in fast jeder Ausgabe der Heimatzeitung Berichte über Kriminalität häufen, so liegt deren Ursache auch im Fernsehangebot. Wie kann es etwa zu der Offerte „Sonntagabend-Krimi“ kommen? Sind wir so verroht? Besteht unsere Gesellschaft zu drei Vierteln aus Rechtsverachtern? Wohl nicht. Aber die visuellen Medien leisten dem Vorschub.
Alfred Beck
Bruckmühl