Zölibat und der Verzicht auf Privilegien und Macht der Kirche

von Redaktion

Zum Bericht ,,Verheiratete Priester? Das kommt!, Bayernteil:

In der Frühzeit der Kirche war der Zölibat nicht verpflichtend, sondern eine Empfehlung. Priester konnten heiraten und ihre Familien haben. Erst im 12.Jahrhundert, genauer auf dem zweiten Lateran-Konzil im Jahr 1139, wurde der Zölibat für christliche Priester weltweit zur Pflicht gemacht. Von Bedeutung war in diesem Prozess die Tatsache, dass bei verheirateten Klerikern Kirchenbesitz an deren Kinder vererbt worden ist. Das Kircheneigentum musste erhalten bleiben! Deshalb das Zölibat! Die reformierten Kirchen lehnen den Zölibat ab, da er nicht in der Bibel vorgeschrieben ist. In den orthodoxen Kirchen werden überwiegend verheiratete Männer zu Diakonen und Priestern geweiht, der Zölibat ist die Ausnahme.

Gott hat Mann und Frau geschaffen, deshalb ist nur ehrlich, wenn auch katholische Pfarrer heiraten dürfen! Bei einer Kirchenversammlung in Prien sagte ich mal: ,,Warum sollten Pfarrer nicht heiraten dürfen? Warum soll es ihnen besser gehen als uns „Ehemännern?“ Ich erntete Beifall von den Frauen, die Männer waren zurückhaltend – es waren ja ihre Ehefrauen dabei!

Ich kenne Pfarrer, die eine „Haushälterin“ haben, die den Geistlichen nicht nur in der Küche, sondern in allen Lebenslagen bestens versorgt. Pfarrer Rainer Maria Schießler hat vollkommen recht, wenn er sich für die Abschaffung des Zölibats engagiert!

Johann Nussbaum

Rimsting

Glauben darf ja wohl jeder, was er will, und dies ist nach herrschender Meinung auch Privatsache. Das Gebaren der Kirchen hingegen unterliegt der öffentlichen Wahrnehmung und Bewertung. In der deutschen Bevölkerung gehörten im Jahr 2024 rund 45 Prozent einer der beiden großen christlichen Konfessionen an und dies ist nicht mehr die Mehrheit! Ein Verzicht der Kirchen auf Privilegien und Macht (Geld)? Fehlanzeige! Seit über 100 Jahren besteht ein Auftrag, dass es mit kirchlichen Dotationen ein Ende haben soll (vgl. Art. 138 Abs. 1 Weimarer Verfassung i. V. m. Art. 140 Grundgesetz).

Eine nahezu perfekte Lobbyarbeit der Kirchen machte dies bisher unmöglich. Erfreulicherweise dürfte sich die Zahl der „Einflüsterer von der Gottesfraktion“ im neuen Deutschen Bundestag aber verringern. Es sei zu hoffen, dass eine Trennung von Staat und Kirche künftig vollendet wird.

Institutionen, die über riesige Milliardenvermögen, einschließlich der größten Immobilienbesitztümer (geschätzt über zwei Prozent der Fläche Deutschlands) verfügen und dabei ihr soziales Engagement (Krankenhäuser, Kindergärten, Altenheime etc.) nahezu vollständig durch Entgelte und staatliche Zuschüsse finanzieren lassen (und dabei nicht eigenes Geld ausgeben), sind für mich moralisch unglaubwürdig.

Papst Benedikt XVI. sagte schon 2011 in Freiburg: „Die von materiellen und politischen Lasten und Privilegien befreite Kirche kann sich besser und auf wahrhaft christliche Weise der ganzen Welt zuwenden, wirklich weltoffen sein.“

Claus Clemenz

Ampfing

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