Zum Bericht „Hälfte für AfD-Verbot“ (Titelseite):
Nach einem Bundesbehördenbericht (BfV) gilt der Umgang mit der AfD als das derzeit brisanteste Thema. Ein Verbot dieser Partei wird gefordert. Viele Politiker meinen aber auch, man müsse diese Partei „wegregieren‘“. Also die Probleme, die die vergangenen Regierungen hinterlassen haben, lösen. Kürzlich konnte man von Siegmar Gabriel (Ex-SPD-Außenminister) in einer Talksendung hören: „Europa wird auch in zehn Jahren noch nicht in der Lage sein, gegen Russland bestehen zu können.“ Diese Aussage basiert auch auf der Tatsache, dass die Bundeswehr in den Merkel- und Ampeljahren zu einer Schrumpfarmee heruntergewirtschaftet wurde. Leider wurde Deutschland auch in vielen anderen Bereichen total heruntergewirtschaftet. Das bestätigen sich alle im Bundestag vertretenen Parteien gegenseitig. Entsprechende Aussagen führender Politiker würden sicher mehrere Tausend Seiten füllen. Auf über 1000 Seiten wurden vom BfV Aussagen von AfD-Politikern zusammengetragen. Diese Aussagen sollen beweisen, dass diese Partei nicht auf dem Boden der Verfassung steht. Inhalte werden – vorläufig – noch geheimgehalten. In Medien wird vorab schon mal berichtet: Einige AfD-Politiker hätten völkische Aussagen getroffen. Ist es erlaubt, ohne gleich als „Nazi“ abgestempelt zu werden, daran zu zweifeln, dass ein Doppelstaatler ein „Volkszugehöriger“ ist? Im Zusammenhang mit dem Krieg in Gaza konnte man im TV hören: Ein Interview mit „deutschen“ Geiseln war nur mit Übersetzenden möglich. Die deutsche Volkszugehörigkeit ist nicht identisch mit der deutschen Staatsbürgerschaft. Vielmehr beschreibt die deutsche Volkszugehörigkeit die persönliche Zugehörigkeit einer natürlichen Person zu Deutschland aufgrund von kultureller Prägung, Herkunft oder Sprache.
Gerhard Mania
Neumarkt-St.Veit