Höchststrafenfür Tierquäler

Zum Bericht „Tierdrama in Bad Aibling und Griesstätt“ (Regionalteil):

So lange solche „tierquälerischen Verbrechen“ wie „Kavaliersdelikte“ betrachtet und nicht wie „Verbrechen übelster Art“ bestraft werden. So lange Veterinärämter, Tierärzte, Tier- und Naturschützer, Landwirtschafts-Berater und s

Samstag, 27. September 2025

30 Tage einmalig 0,99€

  • Testen Sie unser
  • ePaper einen Monat lang.
  • Jederzeit kündbar.
Jetzt testen

Sie interessieren sich für die gedruckte Zeitung?

Passende Angebote dazu finden Sie hier.

Abonnenten-Login Anmeldung für Abonnenten

ePaper-Zugang freischalten
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie das OVB ePaper in Top-Qualität und testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos und unverbindlich.