Zum Bericht „Klimaforscher: Ab zwei Grad ‚wird es ungemütlich‘“ (Politikteil):
In dem Artikel schreiben Sie, 2015 hätten sich 195 Staaten – unverbindlich – auf das Pariser Klimaabkommen geeinigt – mit dem Ziel, den weltweiten Temperaturanstieg auf möglichst 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Die Betonung auf unverbindlich ist falsch. Das Pariser Klimaabkommen wurde von sämtlichen Mitgliedstaaten der UN-Klimarahmenkonvention vom 9. Mai 1992 unterschrieben. Dazu kommen noch die EU (damals: Europäische Gemeinschaft) und sogar der Heilige Stuhl. Dieser handelt für den Staat Vatikanstadt und die römisch-katholische Kirche.
Die Ratifizierung durch die EU erfolgte durch die Zustimmung des Europaparlaments und des Rats der EU am 4. Oktober 2016. Sie trat am 5. Oktober 2016 in Kraft. Parallel dazu erfolgte eine Ratifizierung durch jeden einzelnen der damals noch 28 EU-Mitgliedstaaten. Der Deutsche Bundestag beschloss am 22. September 2016 einstimmig die Ratifizierung. Im Parlament der 18. Wahlperiode waren lediglich vier Parteien vertreten: CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Linke. Bundeskanzlerin der großen Koalition aus CDU/ CSU und SPD war Angela Merkel.
Obwohl sie das Übereinkommen von Paris unterschrieben hatten, wurde es von drei Staaten nicht ratifiziert: dem Iran, Libyen und der Republik Jemen. Die anderen Länder ratifizierten im Laufe der Zeit das Übereinkommen. Mit der Ratifizierung haben sich die beteiligten Länder völkerrechtlich verbindlich verpflichtet, das Klimaabkommen von Paris umzusetzen. Allerdings ist kein Sanktionsmechanismus für Staaten vorgesehen, die Gesetze erlassen, welche den Zielen dieses Abkommens entgegenstehen. Deutschland hat also keine Konsequenzen zu befürchten, wenn beispielsweise die Pendlerpauschale erhöht oder die Verwendung von Diesel subventioniert werden.
Andreas Fieber
Pfaffing