Zum Bericht „Grunderwerbsteuer auch auf Extras“ (Wirtschaftsteil):
Es haben sich einige Bauunternehmen dahingehend etwas einfallen lassen, dass sie ihren Käufern erzählen, keine Grunderwerbsteuer für das von ihnen erworbene Haus zahlen zu müssen. Was steckt dahinter?
Es gibt einen Grundbesitzer, der an einen Investor die Grundstücke veräußert. Dieser lässt die Grundstücke parzellieren und veräußert sie an die Erwerber.
So weit, so gut. Und hier fängt der Betrug für die späteren Eigentümer an. Diese Vorgehensweise gibt es schon seit den 1980er-Jahren. Der Investor verkauft die Parzelle an die Erwerber mit einem anschließend gesonderten Träger-Bewerbervertrag, der nicht vom Notar beurkundet werden muss, mit einem darauf zu errichtenden Gebäude.
Der Erwerber hat hierauf keinen Einfluss auf die Gestaltung des Hauses. Er ist kein Bauherr.
Die Grunderwerbsteuer wurde bisweilen nur für den Erwerb des Grundstücks erhoben. Der Bauträger plante mehrere Häuser von der Stange, wovon eines der Käufer erwarb. Jetzt schließt sich der Kreis.
Der Gesetzgeber sah in dieser Konstellation ein einheitliches Vertragswerk an, welches voll der Grunderwerbsteuer zu unterziehen war. Es macht schon einen Unterschied, ob ich 3,5 Prozent vom Grundstückswert oder 3,5 Prozent vom Grundstück plus Hauskauf zu entrichten habe. Ob die Entscheidung über das „Ob und Wie“ der Bebauung gegenüber der Veräußererseite nicht mehr frei ist.
Auch hier der Hinweis: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
Dieter Schneider
Schleching