Zum Bericht „Erleichterung für Angehörige“ (Politikteil):
Dass der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung angehoben werden muss, ist angesichts der enorm gestiegenen Pflegekosten unausweichlich.
Dass aber laut dieser Verordnung alle neuen Rentner der gesetzlichen Rentenversicherung, die im ersten Halbjahr 2025 in Rente gehen, mit dieser Pflegesatzerhöhung doppelt belastet werden, ist ein wahrlich schmutziges Erbe aus den letzten Tagen der Regierung Scholz.
Im Bundesgesetzblatt vom 30. Dezember 2024 ist nachzulesen, dass der bis 31. Dezember 2024 geltende Beitragssatz mit Wirkung vom 1. Januar 2025 angehoben wird. Für die Monate Januar bis Juni 2025 wird diese Erhöhung (laut Gesetzestext) einmalig im Juli 2025 von der Rente eingehoben, um dann wieder ab August normal mit dem monatlichen Prozentsatz belastet zu werden.
Egal wann Ihre Rente beginnt, ob im März, Mai oder mit dem Juni 2025: Sie werden für das ganze erste Halbjahr zur Kasse gebeten, auch wenn Sie bis dahin von Ihrem Gehalt bereits die entsprechenden Pflegeversicherungsbeiträge geleistet haben.
Des Weiteren wird für die Monate Januar bis Juni keineswegs die bis dahin gültige, niedrigere monatliche Rente in Berechnung gebracht, sondern die dann neue, erst ab Juli gültige, um 3,74 Prozent erhöhte Rente. Ein doppelter systemischer Betrug.
Bezeichnend, dass lediglich die gesetzlich versicherten Rentenbezieher davon betroffen sind. Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Wird hier eine breite Bürgerschaft bewusst doppelt belastet oder ist das eine Schlamperei im Gesetzestext?
Angesichts der Behauptung, im sozialdemokratisch geführten Sozialministerium eines Hubertus Heil seien versierte Versicherungs-Mathematiker tätig, kann man wohl von Ersterem ausgehen. Eine Administration, die derart mutwillig und gleichgültig mit ihrer Klientel umgeht, muss sich nicht wundern, wenn diese sich nach Alternativen umsieht.
Theo Auer
Rosenheim