Gegen den Kern unseres Rechtsstaats

von Redaktion

Zum Kommentar „Lehrlinge im Regierungsamt“ (Politikteil):

Der OVB-Kommentator liegt falsch, wenn er meint, „aktivistische Nischenmedien“ hätten einer Richterin bloß unbegründet Aktivismus vorgeworfen. Erstens: Die angesprochenen Medien erreichen längst kein Nischenpublikum mehr, sondern Millionen. Zweitens: Die Kritik an Frau Brosius-Gersdorf zielt nicht primär auf Aktivismus, sondern auf ihr öffentlich geäußertes Rechtsverständnis, das in zentralen Punkten unserem Grundgesetz widerspricht.

Im Kontext des Grundrechts auf Menschenwürde erklärte sie sinngemäß, dass Schwangerschaftsabbrüche bis kurz vor der Geburt möglich sein müssten – allein auf Wunsch der Mutter. Auch CDU-Chef Merz äußerte jüngst Zustimmung. Doch damit stellen sich beide gegen Art. 1 des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

Um es klar zu sagen: In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche im achten oder neunten Monat nur in absoluten Ausnahmefällen möglich, etwa bei lebensbedrohlicher Komplikationen oder schwerster Schädigung des Fötus. Dabei wird dem ungeborenen Kind eine Kaliumchlorid-Spritze ins Herz verabreicht. Ein qualvoller Vorgang für das Kind, das Sterben dauert minutenlang. Nach der Geburt wäre dieses Vorgehen undenkbar: Eine gezielte Tötung gälte hier rechtlich als Mord. Die Vorstellung, eine Frau könne ihr gesundes Kind bis zum neunten Monat „freiwillig“ abtreiben, ist nicht nur ethisch schockierend, sie ist mit dem Kern unseres Rechtsstaats nicht vereinbar. Wer ein solches Verständnis von Menschenwürde vertritt, sollte keine Maßstäbe für deren Auslegung im Verfassungsrahmen setzen.

Christian Johann Henter

Soyen

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