Zum Kommentar „Auch die Lehrer haben eine Verantwortung“ (Politikteil):
Meine Tochter ist Lehrerin an einem bayerischen Gymnasium. Zu ihren Aufgaben gehören während des Schultags unter anderem Pausenaufsicht, in einer eventuellen Freistunde die Vertretung eines erkrankten Kollegen sowie Elternsprechstunden in den jeweiligen Fächern und an mehreren Tagen in der Woche auch Nachmittagsunterricht.
In die sogenannte „unterrichtsfreie Zeit“ fällt die Vorbereitung für den Unterricht des nächsten Tages, das Erstellen von Schul- und Stegreifaufgaben sowie die daraus folgenden Korrekturen des Ganzen. Aus Zeitmangel müssen dann diese Tätigkeiten des Öfteren am Wochenende erledigt werden. Auch Elternabende und Lehrer- und Notenkonferenzen finden in der „unterrichtsfreien Zeit“ statt. Überstunden kann man dafür übrigens nicht geltend machen! Ebenso wenig wie für die eventuell erforderlichen Prüfungen für das Vorrücken in die nächste Jahrgangsstufe – falls ein Schüler das Klassenziel nicht erreicht hat – die dann in den Sommerferien stattfinden.
Wie Sie dann auf die Idee kommen können, Lehrer auch noch für die Freizeitgestaltung während der Ferien heranziehen zu wollen, ist mir schleierhaft. Ich empfehle Ihnen, den persönlichen Austausch mit einer Lehrkraft, denn anscheinend sind Sie nicht im Bilde über das beachtliche Arbeitspensum, das eine Lehrkraft leisten muss. Vielleicht überdenken Sie dann noch mal diesen unsinnigen Vorschlag.
Silvia Brunner
Rechtmehring