Zum Bericht „Stadtrat Schreyer rechtskräftig verurteilt“ (Münchenseite):
Ex-Stadtrat Schreyer wurde also wegen Verharmlosung des Holocausts rechtskräftig verurteilt. Stimmt! Sein Vergleich, die Anfeindungen gegen Grüne mit der Judenverfolgung gleichzusetzen, ist mehr als nur geschmacklos. Unbescholtene Bürger nur aufgrund ihrer politischen Einstellung, ihres Wahlverhaltens oder Parteizugehörigkeit als Nazis zu bezeichnen, sollte vice versa unter die gleiche Strafe gestellt werden. Ich gebe zu bedenken, dass es sich hierbei nicht nur um die wohl denkbar widerlichste Beleidigung handelt, sondern es ist posthum ein gemeiner Schlag ins Gesicht der Millionen Nazi-Opfer. Und das allein schon gebietet, diesem Treiben Einhalt zu gebieten.
Dr. med. Heinz Rohrer
Bad Aibling