Beamte sind nicht schuld am Missstand

von Redaktion

Zum Leserbrief „Wo ist das Geld der Babyboomer geblieben?“ (Leserbriefseiten):

Die Beamtenschaft soll also länger arbeiten und zusätzlich sofort nach Ruhestandsbeginn für ein soziales Jahr gesetzlich verpflichtet werden. Zugleich zählt die Autorin des Leserbriefs die Ungerechtigkeiten zwischen Nettogehältern von sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern und den Nettogehältern von sozialversicherungsfreien Beamten bei gleichen Bruttogehältern im öffentlichen Dienst auf. Bei verbeamteten Lehrern und deren angestellten Kollegen mit gleicher Berufsausbildung trifft das zu. Dieser Missstand kann aber nicht der Beamtenschaft angelastet werden. Weiters, dass Beamte im Ruhestand gut und gerne 3000 Euro und mehr Ruhegehalt erhalten, während die Durchschnittsrente bei den Beschäftigten in der Privatwirtschaft zwischen 1000 und 1200 Euro liegt.

Für gesetzliche Renten aus der Privatwirtschaft wurde erst ab 1883 durch Reichskanzler Otto von Bismarck der Grundstein gelegt. Davor gab es für die Beschäftigten nur eine freiwillige Absicherung über Gewerkschaften oder kirchliche Arbeiterverbände. Die Arbeitgeber der Privatwirtschaft sorgten jedoch zusätzlich mit Betriebsrenten, günstigen Wohnungen und weiteren Sonderleistungen für eine gerechte soziale Absicherung. Zusätzliche private Altersvorsorge war jedem selbst überlassen.

Die Altersversorgung der Beamten im öffentlichen Dienst kann hingegen auf eine längere Geschichte zurückblicken. 1794 wurde sie erstmals Bestandteil der Alimentation. Beamten gewährte der Staat damit nach dem Ausscheiden aus dem Dienst einen angemessenen Lebensunterhalt. Waren sie doch ihrem Dienstherren verpflichtet und bekleideten hoheitliche Aufgaben.

Roswitha Ager

Raubling

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