Privatisierung war ein fataler Irrweg

von Redaktion

Zum Bericht „Vogtareuth ist für Adrian wie ein Sechser im Lotto“ (Regionateil)

Artikel 14 des Grundgesetzes enthält den Satz „Eigentum verpflichtet“. Damit ist eigentlich alles gesagt. Vor dem inneren Auge erscheint eine reiche Familie mit mehreren Kindern. Eines davon ist behindert und braucht mehr Zuwendung und Ressourcen. Die Familie beschließt, dieses Kind auf die Straße zu setzen und erwartet, dass sich nun andere darum kümmern. Es ist ihnen unbequem, lästig und zu teuer.

Für die Schön-Brüder ist eine solche „Katastrophe“ eingetreten: 2024 sank ihr Gewinn von 130 Millionen Euro im Vorjahr auf müde 106 Millionen Euro. Da fühlt sich diese schwerstreiche, arme Familie dazu zu verpflichtet, die nicht lukrativen Teile ihrer vielen lukrativen Unternehmen zu liquidieren. Es ist ihnen egal, dass sie für viele Menschen endlich Licht ins Leben gebracht und in der Region sehr hilfreich waren.

Wann endlich wird unser Staat einsehen, dass die Privatisierung des Gesundheitswesens ein fataler Irrweg war? Dass die Mitgliedsbeiträge der Versicherten und die Zuschüsse aus Steuergeldern (für schwerreiche Menschen ist der Spitzensteuersatz ja „glücklicherweise“ begrenzt) durch die Privatisierung in die Taschen weniger sehr reicher Menschen fließen? Dass Gesundheitswesen und Pflege öffentliche Aufgaben sind? Dass es für Vermögende auch eine (moralische) Verpflichtung gibt, Gelder nicht nur abzuschöpfen, sondern der Gesellschaft etwas zurückzugeben? Dass man das als Staat auch einfordern muss? Dass nicht der Gewinn privatisiert und der Verlust der Gesellschaft auferlegt werden darf?

Angst und bang wird uns bei dem Gedanken, dass die Rattenfänger einer zunehmend erfolgreichen rechtsradikalen Partei bereits darüber spekulieren, wie viel Geld behinderte Menschen „unnötig“ kosten. Dass reiche Erben Steuern abdrücken müssen. Dass…

Asozial ist, wer sich mit seinem Vermögen, das andere für ihn erwirtschaften, außerhalb der Gesellschaft positioniert.

Dr. Kurt Schulz

Rosenheim

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