Zum Bericht „Schön-Klinik: 75000 Euro an die CDU“ (Regionalseiten):
Eine Sprecherin der Schön-Klinik-Gruppe erklärte, dass regelmäßig an demokratische Parteien gespendet wird (ausgerechnet an die CDU, deren Schwesterpartei mit den Freien Wählern in Bayern regiert). Zudem engagiere sich die Schön-Klinik-Gruppe neben dem politischen Bereich auch anderweitig sozial. „Das Engagement endet nicht an der Kliniktüre“, betonte die Sprecherin.
Wie soll ich das verstehen? Wie kann die Schön-Klinik in Vogtareuth einerseits den Fachbereich Jerwa, der sowohl medizinisch, therapeutisch und sozial bestens funktioniert, schließen und sich andererseits soziales Engagement auf die Fahnen schreiben?
Die Privatklinik hat in den vergangenen Jahren immer wieder Steuergelder und steuerliche Vergünstigungen erhalten, da die Einrichtung für das Gemeinwohl einen wichtigen Dienst leistet.
Diese Privatklinik kann jederzeit Fachzentren schließen, die nicht mehr so lukrativ arbeiten, ohne dass Politiker hierbei eine rechtliche Handhabe hätten (Aussage eines Landrates). Wer, wenn nicht die verantwortlichen Politiker, kann sich für das Gemeinwohl der Kranken und Behinderten einsetzen? Die Behinderten und Kranken haben keine starke Lobby. Umso mehr braucht es Politiker, die sich für diese Minderheiten stark machen und soziale Gerechtigkeit einfordern.
Hanni Gschwendtner-Schiefner
Bruckmühl
Nicht die Einlassungen des Bundestagsabgeordneten Ates Gürpinar sind eine „Ungeheuerlichkeit“, sondern die Scheinheiligkeit der Leiterin Unternehmenskommunikation der Schön-Klinik.
Dass Parteispenden Bestandteil der Profitorientierung eines Unternehmens sind, dürfte unbestreitbar sein. Andernfalls würde es sich bei einem Krankenhaus um eine karitative Institution handeln.
Die Privatisierung von Einrichtungen der Daseinsfürsorge war ein Irrweg. Um zu verhindern, dass die politisch Veranwortlichen auf die Idee kommen könnten, diesbezügliche Fehlentwicklungen zu korrigieren, können Parteispenden sicher nicht schaden. Hier gilt das alte Sprichwort: „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.“ Der OVB-Redaktion gilt mein Dank für die Klarstellung, dass das parlamentarische Verfahren des Krankenhaus-Reformanpassungsgesetzes – wie fälschlich behauptet wurde – längst noch nicht abgeschlossen ist.
Ulrich Huber
Staudach-Egerndach