Beitragserhöhung statt Sparmaßnahme

von Redaktion

Zum Bericht „Rundfunkreform geht hauchdünn durch“ (Politikteil):

Endlich einmal hat mit Sachsen ein Bundesland den Mut gefunden, gegen diese Form von Nötigung aufzubegehren. Nachdem der Zwangsbeitrag beibehalten werden soll, kann allerdings von einer Reform gar keine Rede sein, die strukturellen Mängel bleiben ja bestehen.

Die Höhe des Beitrages von derzeit 18,36 Euro bezieht sich auf das bisherige Programmangebot. Eine Reduzierung des Angebotes bei gleichen Einnahmen ist keine Sparmaßnahme, sondern eine Beitragserhöhung. Ein geringerer Zwangsbeitrag wäre also zwingend angebracht. Es ist ohnehin dreist, von einer Solidargemeinschaft mit allen Mitteln einen Zwangsbeitrag einzufordern, für ein unerwünschtes und teils auch minderwertiges Angebot: zum Beispiel die TV-Krimis. Wenn jemand diese Art von Unterhaltung möchte, kann er dies ja käuflich in Form von Buch, Kino oder Pay-TV erwerben. Zwangsfinanziert müsste dies im Grunde rechtswidrig sein.

Die Reduzierung der Anzahl der Radioprogramme dürfte kaum helfen – in einer Zeit, wo Musik ohnehin oft vom vorhandenen digitalen Speichermedium kommt. Für Nachrichten und Wetterbericht soll es übrigens auch seit Langem lokales Radio geben.

Das beanspruchte Versorgungsmonopol „Öffentlich-Rechtlich“ ist einfach Vergangenheit. Auskünfte zur Verwendung der Gebühren sind nach wie vor unerwünscht, der Jahresbericht auch nur Fassade. Bei Reformen vergessen sich die Intendanten gerne selbst, mit teils über 400000 Euro Grundvergütung pro Jahr will auch niemand freiwillig an seinem goldenen Hintern sparen.

Dieter Placht

Bruckmühl

Artikel 1 von 11