Zum Bericht „Debatte um Doppelpass“ (Politikteil):
Ob ein Land eine doppelte Staatsbürgerschaft verteilt, bedarf sicher einer einschlägigen Prüfung. Nicht in allen Länder gibt es diese doppelte Ausführung. Eines sollte jedoch bei uns gelten: Wer diese haben will, muss sich den Gegebenheiten des Landes anpassen, nicht umgekehrt, und bereit sein, die Pflichten des Landes mitzutragen. Das heißt, auch den deutschen Wehrpass zu erlagen, wenn dies zukünftig wieder vorgesehen ist. Bei Ablehnung gibt es keine doppelte Staatsbürgerschaft.
Thomas Schwitteck
Neubeuern