Zum Bericht „CSU will längere Speicherfrist für IP-Adressen“ (Politikteil):
Danke, Herr Holetschek. Dieser Vorstoß der CSU-Landtagsfraktion, die Mindestspeicherfrist von IP-Adressen und Portnummern von drei auf sechs Monate zu verlängern, ist angemessen und zielführend. Gerade für Ermittlungen im Bereich der organisierten Kriminalität reichen drei Monate für einen beweiskräftigen und gerichtsverwertbaren Abschluss meist nicht aus. Es gibt keinen vernünftigen Grund, sich gegen diese Verlängerung der Mindestspeicherfrist von Verkehrsdaten auszusprechen, außer man hat selber „Dreck am Stecken“.
Hans Sandner
Ampfing