Zum Interview „Teile der Medien haben bewusst einseitig berichtet“ (Regionalseiten):
Das Interview mit Herrn Holderle ist schwer erträglich. Sebastian Thaller wurde in einem ersten Verfahren verurteilt, das offensichtlich voller Rechtsfehler war. Das Urteil basierte auf einer Theorie von Polizei und Staatsanwaltschaft, für die es – ebenso offensichtlich – keinen einzigen Beweis gab.
Anscheinend stand es für Polizei, Staatsanwaltschaft, Herrn Holderle und die Richterin aber von vornherein fest, dass er der „Täter“ war, wobei noch nicht einmal gesichert ist, dass es sich überhaupt um eine Gewalttat handelte und nicht um einen Unfall. Zum Glück wurde das Urteil vom Bundesgerichtshof einkassiert.
Herr Thaller wurde rechtskräftig freigesprochen, das Verfahren ist abgeschlossen. Der Mann und seine Familie haben wirklich genug durchgemacht. Dass Ihre Redaktion nun dem Anwalt der Nebenklage diesen Raum einräumt, um auf unwürdige Weise nachzutreten, ist eine journalistische Tiefstleistung. Es zeigt auch, dass Sie sich der Verantwortung, die der journalistische Beruf mit sich bringt, nicht in ausreichendem Umfang bewusst sind.
Hans Joachim Wieland
Bad Aibling
Das Interview mit Herrn Holderle wirft weniger ein neues Licht auf den abgeschlossenen Prozess als vielmehr auf die argumentative Leere, die nach dessen Ende geblieben ist. Auffällig ist vor allem, was fehlt: konkrete juristische Kritik am Urteil. Weder werden Verfahrensfehler benannt noch eine fehlerhafte Beweiswürdigung oder ein Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze. Stattdessen dominieren Medienkritik, Empörung und moralische Zuschreibungen.
Besonders problematisch ist der Umgang mit dem Grundsatz „in dubio pro reo“. Wenn alternative Geschehensabläufe pauschal als „lächerlich“ oder „widersinnig“ diskreditiert werden, wird ignoriert, was der Freispruch juristisch bedeutet: Die Schuld des Angeklagten konnte nicht zweifelsfrei festgestellt werden. Daraus folgt zwingend, dass andere Erklärungen, unabhängig von persönlicher Plausibilität, rechtlich nicht ausgeschlossen sind.
Zweifel sind kein Mangel der Justiz, sondern ihr Fundament. Herr Holderle kritisiert eine angeblich einseitige mediale Darstellung, verschiebt damit jedoch die eigentliche Frage. Der Prozess endete nicht wegen medialen Drucks, sondern weil die Beweise nicht ausreichten. Wer diese Leere nun moralisch füllt, betreibt keinen juristischen Diskurs, sondern einen Deutungskampf.
Dass ein Nebenklägervertreter die Perspektive seiner Mandanten verteidigt, ist nachvollziehbar. Öffentlich jedoch den Eindruck zu erwecken, das Urteil sei nur deshalb umstritten, weil Zweifel geäußert werden, ist gefährlich. Ein Rechtsstaat muss beides aushalten: das Mitgefühl für die Angehörigen eines Opfers und die konsequente Anwendung rechtsstaatlicher Prinzipien. Wo Emotionen beginnen, Zweifel zu delegitimieren, wird nicht das Urteil kritisiert, sondern der Rechtsstaat selbst.
Stefan Maximilian Ober
Breitbrunn