Zum Bericht „Staufrust auf der Autobahn“ (Regionalteil):
Der Frust im Inntal wächst mit jedem Stau-Wochenende. Mit großer Freude wurden im letzten Jahr die Abfahrtsverbote bei Stau auf der Autobahn in unserer Region aufgenommen. Nur hilft die beste Aktion eben nichts, wenn diese nicht konsequent umgesetzt wird.
Dass die regionalen Dienststellen wie Verkehrspolizeiinspektion Raubling oder Polizeiinspektion Brannenburg an einem verkehrsreichen Wochenende viele Aufgaben zu bewältigen haben, was Sie an ihre Kapazitätsgrenzen führt, ist unumstritten. Aber warum wird dann nicht an den betreffenden Wochenenden, welche ja jedes Jahr ziemlich die gleichen und somit bekannt sind, Verstärkung durch die Bereitschaftspolizei hinzugezogen, um die Abfahrtsverbote durchzusetzen und die Bevölkerung zu schützen?
Hier ist jetzt klar unser Innenminister am Zug, da dies eindeutig sein Zuständigkeitsbereich ist. Wenn konsequent kontrolliert und ggf. bestraft werden würde, spräche sich das sehr schnell herum und würde Wirkung zeigen.
Bei den Abfahrtsverboten für Lkw bei Blockabfertigung haben die Kontrollen auch zu einer deutlichen Verbesserung der Situation geführt. Alle betroffenen Gemeinden sollten sich hierfür einsetzen und stark machen.
Hubert Estner
Brannenburg
Zu Recht weisen die Bürgermeister darauf hin, dass der Ausweichverkehr trotz Durchfahrtsverbot unvermindert anhält und an Wochenenden unerträgliche Ausmaße annimmt. Ursache ist klar: Bei Stau folgen Autofahrer den Empfehlungen ihrer Navis. Komplexe Beschilderungen sind schwer erfassbar, ausländischen Fahrern fehlen oft Sprachkenntnisse. Von der Polizei kann keine flächendeckende Lösung erwartet werden. Deshalb müssen die Anbieter von Navigationsdiensten in die Verantwortung genommen werden – auf Bundesebene. Hier könnte sich Staatssekretär Ulrich Lange (CSU), der sich bereits für das Durchfahrtsverbot eingesetzt hat, erneut engagieren. Seine Telefonnummer ist den Bürgermeistern und dem Landrat wohl bekannt. Die Anbieter sollten verbindlich verpflichtet werden, ihre Software so anzupassen, dass bei geltenden Durchfahrtsverboten zu definierten Zeiten keine Ausweichrouten vorgeschlagen werden. Es geht nicht um Kulanz, sondern um die Durchsetzung geltenden Rechts. Wer komplexe Werbealgorithmen beherrscht, kann auch Verkehrszeichen, Zeitfenster und Stauinformationen regelkonform verknüpfen. Gesprächsrunden vor Ort sind sinnvoll. Vorrangig braucht es jedoch eine klare Anweisung des Bundesverkehrsministeriums an die Navigationsanbieter – mit Fristsetzung. Nur so lässt sich das Problem wirksam lösen.
Ulrich Kottmann
Nußdorf