Zum Leserbrief „Für eine Beweislastumkehr auf europäischer Ebene“ (Leserbriefseiten):
Im Verbrechensbereich der organisierten Kriminalität hat die Polizei die Befugnis, offensichtlich inkriminierte bewegliche Sachen im Rahmen der Beweislastumkehr im Vorfeld des Strafverfahrens zu beschlagnahmen.
Dieser Artikel (ID: 2476949) ist am 28.03.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 10), Wasserburger Zeitung (Seite 10), Mangfall-Bote (Seite 10), Chiemgau-Zeitung (Seite 10), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 10), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 10), Neumarkter Anzeiger (Seite 10).