Öffentlich geschürte Neidkultur

von Redaktion

Zum Leserbrief „Pensionsproblem ist Teil der Rentenfrage“ (Leserbriefseiten):

Die Ausführungen von Knut Schaaf in seinem Leserbrief zum Thema Pension versus Rente gelten 1:1 auch für die Krankenversorgung. Auch für die gesetzliche Krankenversorgung der Beamten, die so genannte Beihilfe, wurde und wird nichts in eine Kasse zurückgelegt.

Auch rechnen die Ärzte nicht direkt mit der Beihilfe ab, sodass man als Versicherter gar nicht behelligt wird, sondern die Beamten müssen die Kosten erst mal in voller Höhe selbst vorstrecken und bekommen anschließend auf Antrag maximal 50 Prozent wieder erstattet.

Nicht nur deshalb sind alle Beamten zusätzlich auf eigene Kosten privat versichert, sondern auch, weil sie beim Arzt oder im Krankenhaus ohne Nachweis einer privaten Krankenversicherung gar nicht erst behandelt werden. Der Hinweis, Beihilfe zu beziehen, reicht dafür nämlich nicht aus.

Nahezu alle Beamten in meinem Umfeld, die vor ihrer Verbeamtung gesetzlich versichert waren, sehnen sich nach der Zeit zurück, als sie noch zum Arzt gehen konnten, ohne diesem vorher schriftlich bestätigen zu müssen, dass sie die Rechnung zu 100 Prozent selbst bezahlen werden oder in der Apotheke lediglich eine Zuzahlung von ein paar Euro leisten mussten, wenn sie teure Medikamente benötigten.

Bella Ars

Stephanskirchen

Herr Schaaf spricht mir mit seinem Leserbrief aus der Seele; den Ausführungen ist nichts hinzuzufügen. Vor allem die historische Aufarbeitung der nicht gebildeten Pensionskasse ist exakt dargestellt. Schon seit Längerem beobachte auch ich diese unsägliche öffentlich geschürte Neidkultur. Es gab Zeiten, in denen ich als Beamtin belächelt wurde: „Der oder die verdient aber mehr als du!“ Sobald die Wirtschaftslage schlechter wird, flammen diese bekannten Floskeln wieder verstärkt auf.

Zu erwähnen sei noch, dass man bei Arzt- und Medikamentenkosten in teils erheblicher Vorkasse gehen muss. Die Krankenkassenbeiträge steigen exorbitant. Und ganz aktuell: Die Tarifbeschäftigten erhalten zum 1. April eine Gehaltsanpassung; für die Beamten und Pensionisten wurde die bereits beschlossene Erhöhung aufgrund der schlechten Haushaltslage um ein halbes Jahr verschoben. Das geht mit einem Federstrich; ein Streikrecht gibt es ja nicht.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Ich bin mit meinen Ruhestandsbezügen zufrieden und beklage mich nicht. Aber diese ständige Verteidigungshaltung nervt einfach! Und im Übrigen: Wir haben in Deutschland das Recht auf eine freie Berufswahl. Es bleibt also jedem unbenommen, eine Beamtenlaufbahn einzuschlagen.

Renate Wunderlich

Großkarolinenfeld

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