Zum Bericht „Modell für neues Ehegattensplitting“ (Wirtschaftsseiten):
Laut Bericht behauptet das Finanzministerium, das jetzige Ehegattensplitting ergebe einen besonders großen Steuervorteil bei stark unterschiedlichen Einkommen der beiden Ehepartner. Tatsächlich sorgt das Ehegattensplitting aber nur dafür, dass alle Ehepaare mit demselben Gesamteinkommen gleich viel Steuern zahlen – unabhängig davon, ob beide Ehepartner stark unterschiedlich oder vollkommen gleich zu dem gemeinsamen Gesamteinkommen beitragen.
Für das Jahr 2026 gilt zum Beispiel: Alle Ehepaare, die gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von 80.000 Euro erwirtschaften, zahlen 14.418 Euro Einkommensteuer. Und sie zahlen genau so viel Steuern wie zwei Alleinstehende mit je 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Die zahlen nämlich pro Kopf 7.209 Euro, was für die beiden zusammen zweimal 7.209=14.418 Euro ausmacht. Wer soll da bevorteilt sein?
Johannes Schroeter
Großkarolinenfeld