Zum Bericht „Koalition plant Gesundheitsreform“ (Politikseiten):
Der Finanzminister behauptet also, dass es bei den Krankenkassenbeiträgen für die Bürgerversicherung (zehn Milliarden Euro), die nur die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen, nichts bringe, die Kosten von A nach B (sprich aus Steuermitteln) zu finanzieren. Welches Rechtsverständnis hat dieser Mann nur, um „seinen“ Haushalt zu schonen?
Welches Gerechtigkeitsverständnis hat dieser Mann von der SPD, nur einer Gruppe der Bevölkerung, der man Beitragserhöhungen und Leistungskürzungen zumutet, auch noch versicherungsfremde Kosten weiterhin aufzubürden, statt die Verantwortung für die Bürgergeld-Empfänger auf alle Bevölkerungsgruppen zu verteilen? Man kann nur hoffen, dass die Gerichte den Klagen der Krankenkassen Recht geben und dass es dann auch umgesetzt wird.
Es gibt genug Beispiele für diesen „exekutiven Ungehorsam“. Man stelle sich vor, Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung kürzen ihren Beitrag entsprechend dem Anteil der versicherungsfremden Kosten. Was würde da wohl passieren?
Erich Kleinhans
Bernau