Zu den Berichten über den geplanten Bürokratie-Abbau (Politikseiten):
Ich bin Eigentümer eines kleinen landwirtschaftlichen Grundstücks in Oberbayern. Vor wenigen Tagen erhielt ich einen „Abgaben-Änderungsbescheid“ für 2026. In diesem Bescheid wurde die Grundsteuer A für 2026 auf 0,56 Euro, gleichzeitig die Grundsteuer B für 2025 auf ebenfalls 0,56 Euro festgesetzt. Eine DIN-A4-seitige Rechtsbehelfsbelehrung war diesem Bescheid beigefügt, der Einzug der Gebühren wurde angekündigt. In der Kämmerei dieser oberbayerischen Gemeinde ist erkennbar nicht bekannt, dass sich die Grundsteuern A und B nach der jeweiligen Nutzung des Grundstücks berechnen und damit für ein und dasselbe Grundstück nicht beide sich gegenseitig ausschließenden Steuern gefordert werden können. Gier frisst Hirn.
Daraus folgt die Erfordernis: Einspruch gegen diesen Bescheid, der übrigens den anderen Miteigentümer des Grundstücks nicht erfasst hat. Bei so viel fundamentaler Inkompetenz schaut die Zukunft düster aus.
Dr. Peter Schuppenjes
Stephanskirchen