Zum Kommentar „Die CSU sollte über die Mütterrente nachdenken“ (Politikteil):
Die Mütterrente ist kein Wählergeschenk der CSU, sondern ein Auftrag des Verfassungsgerichtes. Das hatte im Jahr 1992 über den Fall einer Mutter zu entscheiden, die zehn Kinder erzogen hatte.
Diese Kinder zahlten monatlich rund 3.200 Mark in die Rentenkasse. Davon erhielt die alte Frau, die diese Kinder erzogen hatte, 300 Mark pro Monat. Der Rest wurde an andere Rentner ausgezahlt. Das Gericht stellte fest, dass Kindererziehung einen gleichwertigen Beitrag zum Erhalt des Rentensystems darstellt wie die Einzahlung von regulären Beiträgen durch Erwerbstätige. Deshalb sei die Kindererziehung für die Berechnung der Rente erheblich besser zu bewerten als bisher. Die zwischenzeitlichen Verbesserungen haben dazu geführt, dass derzeit 15 Kinder erzogen werden müssten, um eine Rente in durchschnittlicher Höhe zu erhalten.
Deshalb erscheinen mir weiterführende Bemühungen der CSU für die Mütter keineswegs übertrieben und unnötig.
Johannes Schroeter
Großkarolinenfeld