Regeln gelten auch für Schützen

von Redaktion

Zum Bericht „Tiroler Schützen entwaffnet“ (Regionalseiten):

Mit großer Verwunderung habe ich die Reaktion von Hubert Aiwanger auf den Vorfall mit den Tiroler Gebirgsschützen gelesen. Gerade von einem stellvertretenden Ministerpräsidenten Bayerns erwarte ich, dass er die geltende Rechtslage erklärt und den Rechtsstaat stärkt, statt Verständnis für einen bestätigten Verstoß gegen das Waffenrecht zu zeigen.

Es geht hier ausdrücklich nicht darum, Tradition oder das Brauchtum der Gebirgsschützen infrage zu stellen. Diese gehören zu Bayern und verdienen Respekt. Tradition endet jedoch dort, wo geltendes Recht beginnt.

Wer mit Schusswaffen nach Deutschland einreist, unterliegt dem deutschen Waffenrecht. Daran ändern weder das bilaterale Abkommen zwischen Deutschland und Österreich noch der Europäische Feuerwaffenpass etwas. Sie erleichtern den Grenzübertritt, setzen aber das nationale Waffenrecht nicht außer Kraft. Besonders problematisch ist das Signal, das Herr Aiwanger damit an hunderttausende gesetzestreue Sportschützen, Jäger und Waffensammler sendet. Für sie gelten dieselben Vorschriften.

Bereits deutlich geringere Verstöße können zum Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit führen, mit der Folge, dass Waffenbesitzkarten widerrufen und sämtliche Waffen abgegeben werden müssen. Genau deshalb halten sich legale Waffenbesitzer tagtäglich an diese Regeln. Wer einen Amtseid auf die Bayerische Verfassung und die Gesetze geleistet hat, sollte Rechtsverstöße nicht relativieren, sondern die Gleichbehandlung aller Bürger vor dem Gesetz verteidigen. Der Rechtsstaat lebt davon, dass Regeln für alle gelten, unabhängig davon, ob jemand Gebirgsschütze, Sportschütze oder Politiker ist.

Jens Rödel

Ampfing

Artikel 4 von 10