Schleichende Steuererhöhung

von Redaktion

Zum Bericht „Pensionen deutlich höher als Renten“ (Wirtschaftseiten):

Diese Schlagzeile hinterlässt den Eindruck, dass ganz gezielt gegen Ruhestandsbeamte der Bürgerzorn angestachelt werden soll, mit nachfolgend fragwürdigen Vergleichen. Während gesetzliche Renten und andere Einkünfte erst bei Einkommensteuerpflicht der Versteuerung unterliegen, unterliegen Ruhegehälter (umgangssprachlich Pensionen genannt) monatlich sofort dem Abzug von Lohnsteuer, Kirchensteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag. Allein dieser Umstand ermöglicht rein rechnerisch keinen seriösen Vergleich.

Schuld, dass von den gesetzlichen Renten nach Steuerpflicht immer weniger übrig bleibt, ist das Alterseinkünftegesetz ab 2005. Dabei werden über einen Zeitraum von inzwischen 21 Jahren sukzessive die Rentenfreibeträge von anfangs 50 Prozent bis auf null abgeschmolzen.

Aktuell muss ein Neurentner im Jahr 2026 seine gesetzliche Rente mit 84 Prozent versteuern – es bleibt nur noch ein lebenslanger Rentenfreibetrag von 16 Prozent. Ebenso werden bei den Versorgungsbezügen der Beamten die Versorgungsfreibeträge über die Jahre bis auf null abgeschmolzen.

Diese schleichende, jahrzehntelange indirekte Steuererhöhung der gesetzlichen Renten und Versorgungsbezüge der Beamten verhinderte ein bewusstes Gegenlenken und den Aufbau privater Altersversorgung. Vielmehr herrscht immer noch das trügerische beruhigende Gefühl von abgesichertem Ruhestand von gesetzlichen Renten und Versorgungsbezügen vor, denn sonst gäbe es aktuell keine Wünsche auf vorzeitigen Ruhestand.

Roswitha Ager

Raubling

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