Zum Bericht „Berüchtigte Bundesstraße 304 fordert weiteres Opfer“ (Regionalseiten):
Sie haben vieles gemeinsam, die B304 und die B307 (unter anderem Sudelfeldstraße). Beides sind Bundesfernstraßen und beide verbinden die Länder Deutschland und Österreich. Hat der Rechtsstaat beim Blick auf die beiden Straßen einen schiefen Maßstab?
Wie gemeldet, passiert auf manchen Abschnitten der B304 ein Mehrfaches an Pkw-Unfällen, als sich Motorradunfälle am Sudelfeld auf der B307 ereignen. Bei gleichem Maßstab müsste das unweigerlich heißen, diese Abschnitte der B304 werden für den Pkw-Verkehr gesperrt, Motorradfahrer dürfen dort weiter fahren.
Ein Unikum wäre das. Aber wenn man den gleichen Maßstab anlegt, nur konsequent. Warum hat ein Motorrad-Pendler von Miesbach nach Kufstein und nach Hause weniger Rechte als ein Pkw-Pendler auf der B304?
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Das Grundgesetz sagt also, er müsste eigentlich die gleichen Rechte haben. Hat er aber offensichtlich nicht.
Das kann nur eines bedeuten: Der Motorradfahrer ist kein Mensch. Das verstößt also zusätzlich auch noch gegen Artikel 1 des Grundgesetzes. Ist die zuständige Ordnungsbehörde dann ein Verfassungsfeind? Schön wär’s. Denn Feindschaft ist das eine, gegen die Verfassung zu verstoßen, aber ein ganz anderes Kaliber.
Jürgen Keil
Vagen