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Sind Absperrventile Sondereigentum?

von Redaktion

Inwieweit der Handwerker zur Gewährleistung für den erneuten Schaden am Absperrventil zur Gewährleistung verpflichtet ist, hängt davon ab, ob das Ventil ordentlich eingebaut worden ist oder eben nicht. Im Zweifel müssen Sie nachweisen, dass dies nicht der Fall gewesen ist. Wohnungseigentumsrechtlich ist (meiner Einschätzung nach) Ihre Frage wie folgt zu beantworten: Nach überwiegender Auffassung gehören zwar Warmwasserzähler zum Gemeinschaftseigentum. Wenn Absperrventile jedoch lediglich dazu dienen, eine Wohnung abzusperren und nicht gleich ganze Gebäudeteile – wovon in diesem Fall wohl auszugehen ist, zählen sie wohl zum Sondereigentum. Damit müssten Sie sich um die Beseitigung des Schadens kümmern. Das Rohrnetz selbst liegt dagegen keinesfalls in Ihrer Verantwortung. Aber ob tatsächlich Schmutz oder Kalk aus dem Rohrnetz für die erneuten Schäden am Absperrventil die Ursache sind, müsste im Zweifel bewiesen werden. Allein die Aussage des Handwerkers „es könnte die Ursache sein“, reicht dazu nicht. Die Eigentümer können jedoch auf der Eigentümerversammlung beschließen, das Leitungssystem reinigen zu lassen.

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