Erlaubnis einholen: Zunächst sollte man eine Erlaubnis des Vermieters für die tageweise Vermietung an wechselnde Gäste einholen. Die normale Untermieterlaubnis reicht nicht aus.
Bei der Stadt erkundigen: Das Weitervermieten der Wohnung kann unzulässig sein, wenn im Ort, in dem man wohnt, ein Zwecke
Dieser Artikel (ID: 305917) ist am 28.08.2017 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 28), Wasserburger Zeitung (Seite 28), Mangfall-Bote (Seite 28), Chiemgau-Zeitung (Seite 28), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 28), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 28), Neumarkter Anzeiger (Seite 28).