recht

Bereitschaft ist keine volle Arbeitszeit

Eine Rufbereitschaft von Beamten gilt nur teilweise als Arbeitszeit. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt (Az.: 1 K 1117/16. NW) hervor, auf das der Bund-Verlag hinweist. Entscheidend ist demnach, ob Mitarbeiter während der Bereitschaftszeit am Arbeitsort sein müssen. Ist das n

Montag, 20. April 2026

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