Ob Kleider für Bedürftige oder Bücher für die Bibliothek – Sachspenden können sich steuerlich bezahlt machen. Denn grundsätzlich erkennt das Finanzamt auch diese als Sonderausgabe an. Dafür müssen die Spender aber deren Wert ermitteln. Ist der Gegenstand neu, ergibt sich der Wert aus der Rechnung. Bei gebrauchten Dingen muss der Marktwert geschätzt werden. Dafür können Spender Preise ähnlicher Artikel in Kleinanzeigen vergleichen. Auch der ursprüngliche Wert, der Zustand und das Alter spielen eine Rolle. Damit das Finanzamt die Spende anerkennt, braucht man eine Zuwendungsbestätigung. Dieser Nachweis muss die Bezeichnung des gespendeten Gegenstandes enthalten, Alter, Zustand und ursprünglichen Kaufpreis enthalten.