VW-Abgasskandal

Rückruf – und die Sorgen der Fahrer

von Redaktion

Millionen von Autos mussten im Zuge der VW-Abgasaffäre in die Werkstätten gerufen werden. Auch der VW-Konzern, der milliardenschwere Bußgelder bezahlen musste, wird noch von dem Skandal in Atem gehalten. „Die Aufarbeitung der Vorgänge läuft weiter, damit ist eine Reihe von Anwaltskanzleien beauftragt“, sagte Volkswagen-Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch. „Das wird uns auch im nächsten Jahr beschäftigen.“

Das Vertrauen der Kunden nach der Affäre zurückzugewinnen, gehe „nur über das Schaffen von Fakten. Das bedeutet auch, dass wir uns um jeden Kunden kümmern und die Reparaturen schnellstmöglich durchführen werden“, betonte Pötsch. Er verwies auch darauf, dass Volkswagen sich mit einem „umfassenden Maßnahmenpaket für die rasche und nachhaltige Reduzierung von NOx-Emissionen im Straßenverkehr“ einsetze. Die aktuelle Motorengeneration sei zudem sauber. Im Herbst 2015 hatte Volkswagen die Abgasmanipulationen eingestanden. Im Zuge des Abgasskandals hatte das Kraftfahrt-Bundesamt einen Rückruf für 2,6 Millionen Diesel-Autos des VW-Konzerns angeordnet. Der ist auch für die VW-Kunden verpflichtend und läuft seit Anfang 2016. Dennoch stellen sich für Betroffene immer noch viele Fragen. Hier die wichtigsten:

-Welche Fristen gelten für den Rückruf?

Dafür hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) jeweils eine 18-monatige Frist gesetzt. Die beginnt an dem Tag, an dem das Update für das jeweilige Fahrzeugmodell zur Verfügung stand. Bislang habe das Unternehmen nach eigenen Angaben inzwischen 2 der 2,6 Millionen VW-, Audi-, Skoda und Seat-Dieselfahrzeuge nachgerüstet.

-Was passiert, wenn Halter die Fristen nicht einhalten? Müssen Besitzer, die ihr zurückgerufenes Auto nicht in die Werkstatt bringen, mit der Stilllegung des Fahrzeugs rechnen?

Ja. Denn die örtlich zuständigen Zulassungsstellen können den Betrieb von nicht nachgerüsteten Autos verbieten und sie de facto stilllegen. Das kostet den Halter zudem rund 50 Euro an Gebühren. Nimmt ein Halter nicht an der Rückrufaktion teil, wird er durch das KBA direkt angeschrieben und zur umgehenden Nachrüstung aufgefordert, erklärt Markus Schäpe, Leiter der juristischen Zentrale des ADAC. Weigert er sich dann immer noch, werden diese Fälle an die örtlichen Zulassungsstellen weitergeleitet. „Sobald diese die Information durch das KBA erhalten haben, werden sie den Fahrzeughalter mit einer sehr knappen Frist schriftlich anhören.“

Lässt der Halter dann immer noch nicht umrüsten, werde die Behörde eine sogenannte Betriebsuntersagung erlassen – also die Stilllegung. Dagegen könne der Betroffene allerdings mit einem Widerspruchsverfahren beziehungsweise einer Anfechtungsklage vorgehen. Das Verwaltungsgericht klärt dann, ob die Maßnahmen rechtmäßig gewesen sind.

-Warum wollen einige Halter sich nicht am Rückruf beteiligen?

Die Angst vor technischen Problemen oder einem erheblichen Mehrverbrauch spielten eine Rolle, erklärt Schäpe. Zum Teil werde die Nachrüstung auch deshalb verweigert, weil die Sorge besteht, dass damit möglicherweise etwaige Schadenersatzansprüche verloren gehen. „Unserer Auffassung nach ist dies nicht der Fall“, betont Schäpe. Denn der Anspruch gegen den Hersteller stelle auf den Neukaufzeitpunkt ab, gerade wenn argumentiert werde, damals zu viel für ein manipuliertes Auto gezahlt zu haben. „Wenn auf Rückgabe des Kfz an den Hersteller geklagt wird, ist eine nun erfolgende Nachrüstung unbeachtlich.“

-Was muss jemand beachten, der ein betroffenes, aber noch nicht umgerüstetes Auto verkaufen will?

Bei nicht erfolgten Rückrufmaßnahmen droht schlimmstenfalls die kostenpflichtige Stilllegung des Autos. „Es gibt zwar noch keine Entscheidung der Gerichte, doch um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollte der Verkäufer von sich aus einen entsprechenden Hinweis im Kaufvertrag aufnehmen“, rät der ADAC-Jurist. Man könnte zum Beispiel in den Vertrag schreiben: „Kfz vom VW-Rückruf betroffen, Nachrüstung nicht durchgeführt“.

-Was tun Autofahrer, wenn sie nach der Umrüstung etwa Mehrverbrauch, Leistungsverlust oder andere Probleme feststellen?

„Grundsätzlich ist einem Betroffenen zu empfehlen, sich bei Problemen mit dem Hersteller beziehungsweise einer Vertragswerkstatt in Verbindung zu setzen“, rät Schäpe. VW habe seine Händler verpflichtet, solchen Beschwerden nachzugehen und diese weiterzumelden. „Teilweise kann softwareseitig nachjustiert werden“, so der Experte weiter. Bei technischen Defekten zeige sich VW in den meisten Fällen kulant.

-Kann man Kulanz bei Problemen mit den Updates einklagen?

Nein. Kulanz ist eine freiwillige Leistung. Für rechtliche Ansprüche gegen die Werkstatt respektive den Hersteller muss der Autofahrer einen erhöhten Verbrauch oder den Verlust von Leistung nachweisen. „Soweit keine Labormessungen vor der Nachrüstung erfolgt sind, wird das aber schwer“, erklärt Schäpe. Gleiches gelte bei technischen Defekten. Denn einige Autos könnten ja durchaus schon älter sein und entsprechende Laufleistungen aufweisen. „Da sind Alternativursachen für einen Defekt nicht auszuschließen.“

-Welche Erfahrungen gibt es mit den nachgerüsteten Autos?

Der ADAC hat Leistungswerte vor und nach den Rückrufmaßnahmen untersucht. Relevante Anstiege von Spritverbrauch oder Verlust von Leistung haben zumindest diese Tests nicht ergeben. Doch über etwaige Langzeitfolgen ist noch nichts bekannt. Weil diese Unsicherheit für die betroffenen Kunden inakzeptabel sei, fordert der ADAC, dass VW entsprechend rechtsverbindliche Zusagen bezüglich Verbrauch, Leistung und Teilereparatur macht, erläutert Schäpe. Das Ankündigen einer kulanten Prüfung allein reiche für eine vertrauensbildende Maßnahme nicht aus.

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