Leser Fragen – Experten AntworTEn

Antenne ist Gemeinschaftseigentum

Ich gehe davon aus, dass es sich bei der beschriebenen Anlage um eine Wohnungseigentümergemeinschaft handelt. Bei der ursprünglich von allen Eigentümern genutzten Antenne handelt es sich um Gemeinschaftseigentum. Soweit in der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümergem

Donnerstag, 30. April 2026

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