Leser Fragen – Experten AntworTEn

Das Erbe gerecht verteilen

von Redaktion

Ihre Frage beschreibt ein typisches Dilemma: Ihre beiden Söhne leben auswärts und können daher vermutlich mit dem restlichen Grund und Boden und dem Wohnhaus gar nichts Rechtes anfangen. In solchen Fällen bietet es sich an, alles Ihrer Tochter zu überlassen, weil diese dort ohnehin wohnt. Im Gegenzug wird sie verpflichtet, ihre Brüder auszuzahlen (sogenanntes Geschwistergleichstellungsgeld). Damit dies erträglich gestaltet ist, kann man dabei auch anordnen, dass die Auszahlung in Raten über Jahre hinweg erfolgt. Dies kann Ihre Tochter dann einmal finanzieren, indem sie beispielsweise das Wohnhaus vermietet. Auf diese Weise vermeidet man auch am besten den Streit, den ansonsten eine Eigentümergemeinschaft häufig hervorruft. Bei geschickter Gestaltung, sei es in einem Testament, sei es bei vorweggenommener Erbfolge im Schenkungsvertrag, fällt in der Regel keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer an, weil jedes Kind im Verhältnis zu Vater wie zur Mutter einen Freibetrag von 400 000 Euro hat, zusammen also 800 000 Euro Freibetrag je Kind zur Verfügung stehen.

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