Verursachen Mieter in einer Eigentumswohnung Schäden, können Vermieter diese Kosten unter Umständen als Werbungskosten sofort geltend machen. Das geht aus einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Bundesfinanzhofes in München hervor (Az.: IX R 6/16). Nach Ansicht der Finanzrichter zählen Aufwend
Dieser Artikel (ID: 131371) ist am 07.10.2017 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).