Verursachen Mieter in einer Eigentumswohnung Schäden, können Vermieter diese Kosten unter Umständen als Werbungskosten sofort geltend machen. Das geht aus einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Bundesfinanzhofes in München hervor (Az.: IX R 6/16). Nach Ansicht der Finanzrichter zählen Aufwendungen zur Beseitigung eines solchen Substanzschadens nicht zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten.