„Kein Zutritt für Fußgänger“: Schilder mit solchen oder ähnlichen Aussagen sollten Passanten besser beachten. Der Grund: In einem öffentlichen Parkhaus gilt keine unbeschränkte Verkehrssicherungspflicht. Zwar muss sich eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) grundsätzlich um die Sicherheit in dem
Dieser Artikel (ID: 131362) ist am 07.10.2017 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).